Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 AY 9/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56767
LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 AY 9/17 (https://dejure.org/2017,56767)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06.12.2017 - L 8 AY 9/17 (https://dejure.org/2017,56767)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - L 8 AY 9/17 (https://dejure.org/2017,56767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Abschiebung ins Herkunftsland; Tatsächlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Anspruchsvoraussetzung; Kein Leistungsbezug aus dem Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ; Abschiebung ins Herkunftsland; Tatsächlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Anspruchsvoraussetzung; Kein Leistungsbezug aus dem Ausland

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 AY 9/17
    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck der Regelungen des AsylbLG, welche die Existenzsicherung der Leistungsberechtigten bei einem - sei es nur vorübergehenden, sei es auch längerfristigen (aber ohne Daueraufenthaltsrecht) - Aufenthalt im Bundesgebiet gewährleisten sollen (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris RdNr. 6 ff. und RdNr. 63), wobei die Höhe der Leistungen an die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet anknüpft (zu diesem Erfordernis siehe BVerfG, a.a.O., RdNr. 74 ff.).

    Die Vorschrift ist damit als Ausnahmevorschrift für atypische Bedarfsfälle konzipiert (BVerfG, Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvR 10/10, 1 BvL 2/11 - juris RdNr. 25).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 AY 9/17
    Es kommt daher maßgeblich darauf an, dass die Bedürftigkeit - hier nach dem AsylbLG - ununterbrochen (bis zur Entscheidung in der letzten Tatsachinstanz) fortbesteht (vgl. BSG, Urteil vom 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R - juris RdNr. 20 [zu einer Entscheidung im Zugunstenverfahren]).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Sachsen, 06.12.2017 - L 8 AY 9/17
    Grundsätzlich gilt zwar, dass auch bei Untätigkeitsklagen die Berufungsbeschränkung des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG zum Tragen kommt, so dass auch bei der vorliegenden (Verbescheidungs-)Klage der Beschwerdewert zu ermitteln ist (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 AY 21/19

    Aussetzung eines Verfahrens um Leistungen nach dem AsylbLG; Konkrete

    Zudem ist fachgerichtlich und im Schrifttum geklärt, dass bei einer Leistungsberechtigung nach §§ 3 ff. AsylbLG insoweit kein Anspruch auf pauschale (prozentual vom Regelbedarf abgeleitete) Leistungen besteht, sondern nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 AsylbLG der konkret-individuelle Bedarf maßgeblich ist (vgl. BSG, Urteil vom 25.10.2018 - B 7 AY 1/18 R - juris Rn. 16-18; Bayerisches LSG, Urteil vom 18.7.2017 - L 8 AY 18/15 - juris Rn. 26 f.; Sächsisches LSG, Urteil vom 6.12.2017 - L 8 AY 9/17 - juris Rn. 21; Senatsbeschluss vom 27.11.2014 - L 8 AY 57/14 B ER - juris Rn. 10 ff.; Frerichs in jurisPK-SGB XII, § 6 AsylbLG Rn. 56; Krauß in Siefert, AsylbLG, 2. Aufl. 2020, § 6 Rn. 27; Leopold in Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 6 AsylbLG Rn. 11; Decker in Oestreicher/Decker, SGB II/XII, 92. Lfg., Stand 2/2021, § 6 AsylbLG Rn. 17).

    Insoweit ist aber die (umstrittene) Rechtsfrage, ob das Entfallen der Leistungsberechtigung durch eine Ausreise aus dem Bundesgebiet (§ 1 Abs. 1 AsylbLG) die Durchsetzung des Anspruchs auf existenzsichernde Leistungen nach dem AsylbLG während des Aufenthalts in Deutschland berührt (vgl. dazu etwa Sächsisches LSG, Urteil vom 26.2.2020 - L 8 AY 5/14 - juris Rn. 47 ff., Revision anhängig beim BSG - B 7 AY 2/20 R - Sächsisches LSG, Urteil vom Urteil vom 6.12.2017 - L 8 AY 9/17 - juris Rn. 20; Hessisches LSG, Beschluss vom 21.12.2007 - L 6 AY 4/07 NZB - juris Rn. 11), für eine sachliche Rechtfertigung der unterlassenen Aktualisierung der Bedarfssätze nicht relevant (vgl. auch die zutreffende Stellungnahme der Sachverständigen Steffen in der o.g. Sitzung, Protokoll-Nr. 19/50, S. 849).

  • LSG Sachsen, 26.02.2020 - L 8 AY 5/14

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Verfassungswidrigkeit der Einbeziehung von

    Daran fehlt es in Bezug auf den Kläger, da die Leistungsberechtigung mit dem Verlassen des Bundesgebiets entfallen ist und der mit der Leistungsgewährung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann (vgl. dazu SächsLSG, Beschluss vom 18. Februar 2020 - L 8 AY 2/20 B ER; Urteil vom 6. Dezember 2017 - L 8 AY 9/17 - juris Rn. 19, 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht